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Mittwoch, 11. Juli 2007

Autofahrer dürfen sich nicht auf Streupflicht verlassen

Osnabrück (dpa) - Autofahrer dürfen sich nach einem Urteil des Landgerichts Osnabrück bei Glatteis nicht darauf verlassen, dass öffentliche Straßen gestreut sind. Sie müssten vielmehr eigene Vorsicht walten lassen, heißt es in einer Entscheidung (AZ.: 5 O 791/07).

Osnabrück (dpa) - Autofahrer dürfen sich nach einem Urteil des Landgerichts Osnabrück bei Glatteis nicht darauf verlassen, dass öffentliche Straßen gestreut sind. Sie müssten vielmehr eigene Vorsicht walten lassen, heißt es in einer Entscheidung (AZ.: 5 O 791/07).

Geklagt hatte ein Autofahrer, der im Dezember 2006 auf einer vereisten Brücke über den Mittellandkanal mit seinem Fahrzeug gegen die Leitplanke rutschte. Er wollte den Schaden vom Land Niedersachsen erstattet bekommen. Unter anderem hatte er geltend gemacht, dass von ihm nicht erwartet werden könne, erheblich langsamer als das erlaubte Tempo 50 zu fahren.

Nach Auffassung der Richter ist es trotz Streupflicht unmöglich, sämtliche Straßen «völlig fehlerfrei und gefahrlos zu gestalten oder zu erhalten». Eine Pflicht, alle Fahrbahnen bei Winterglätte rund um die Uhr zu streuen, bestehe daher nicht, hieß es. Dass Brücken besonders leicht vereisen, sei dem Autofahrer bekannt gewesen. Er hätte seine Geschwindigkeit deutlich reduzieren müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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