Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 20. Dezember 2007

Ausgaben für Dienstreisegepäck können Werbungskosten sein

Kassel/Berlin (dpa/tmn) - Anschaffungskosten für Reisekoffer können als Werbungskosten bei der Steuer abziehbar sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass die ausschließlich dienstliche Nutzung des Gepäcks nachweisbar ist.

Kassel/Berlin (dpa/tmn) - Anschaffungskosten für Reisekoffer können als Werbungskosten bei der Steuer abziehbar sein. Voraussetzung dafür ist aber, dass die ausschließlich dienstliche Nutzung des Gepäcks nachweisbar ist.

Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Hessen in Kassel hervor, auf das der Bund der Steuerzahler hinweist (Az.: 13 K 2035/06). In dem Fall hatte eine Führungskraft einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geklagt. Der Mann legte im betreffenden Jahr mehr als eine Million Flugmeilen zurück. Er forderte, dass das Finanzamt Ausgaben für zwei hochwertige Koffer in Höhe von 1056 Euro im Einkommensteuerbescheid anerkennt. Das Gericht folgte seiner Begründung, nach der er einen großen Bedarf und Verschleiß an Koffern habe. Denn der Mann legte dar, dass die beiden Koffer ausschließlich dienstlich genutzt würden - insgesamt habe er neun Koffer. Die Richter befanden, dass die Ausgaben als Werbungskosten anzuerkennen seien.


Weitere Meldungen aus dem Familienrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Was Ehepaare oder Zukünftige wissen und beachten sollten. [mehr...]

Jugend und Recht

Welche Rechte und Pflichten haben Jugendliche... [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Unser Ratgeber Familie, Ehe & Scheidung informiert über alle wichtigen Themen.

>> Zum Ratgeber

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>