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Donnerstag, 26. April 2007

Auch uneheliches Kind hat Anspruch auf Umgang mit dem Vater

Zweibrücken (dpa) - Auch ein uneheliches Kind hat Anspruch darauf, eine Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten oder zu entwickeln. Das geht aus einem am Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibücken hervor.

Zweibrücken (dpa) - Auch ein uneheliches Kind hat Anspruch darauf, eine Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten oder zu entwickeln. Das geht aus einem am Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibücken hervor.

Verweigere eine Mutter grundlos den Umgang mit dem leiblichen Vater, so könne ihr vorübergehend das so genannte Umgangsrecht entzogen und gerichtlich der Kontakt des Kindes mit dem Vater angeordnet werden (Beschluss vom 12. Februar - Az.: 6 UF 37/06).

Das Gericht gab mit seinem Beschluss der Beschwerde eines Vaters statt und hob eine Entscheidung des Familiengerichts Landau auf. Das Familiengericht hatte dem Vater zunächst ein vierzehntätiges Umgangsrecht mit seinem 2003 geborenen, unehelichen Sohn zugesprochen. Die Mutter hatte dies jedoch verhindert. Daraufhin festgesetzte Zwangsgelder des Gerichts zahlte sie. Um die Auseinandersetzung zu beenden, verbot das Familiengericht schließlich im Interesse des Kindeswohls dem Vater den weiteren Umgang mit dem Kind.

Dagegen sah das OLG keine Anhaltspunkte, dass der Umgang des Vaters mit dem Kind dessen Wohl gefährden könnte. Daher bleibe es bei dem Grundsatz, dass ein Kind zur Entwicklung einer gesunden Persönlichkeit neben dem «mütterlichen Identifikationsbild» auch eine männliche Bezugsperson benötige. Einschränkend ordneten die Richter allerdings an, dass der Vater das Kind nur in Begleitung einer kinderpsychologisch geschulten Aufsichtsperson treffen dürfe.


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