Suche:
Stichwörter:
Donnerstag, 26. April 2007

Arbeitslose über 25 bilden eigene Bedarfsgemeinschaft

Kassel (dpa/gms) - Über 25 Jahre alte Arbeitslose bilden keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit ihren Eltern. Das gilt auch dann, wenn sie noch in der elterlichen Wohnung leben, wie das Bundessozialgericht in Kassel entschieden hat (Az.: B 7b AS 6/06 R).


Kassel (dpa/gms) - Über 25 Jahre alte Arbeitslose bilden keine Bedarfsgemeinschaft mehr mit ihren Eltern. Das gilt auch dann, wenn sie noch in der elterlichen Wohnung leben, wie das Bundessozialgericht in Kassel entschieden hat (Az.: B 7b AS 6/06 R).

Auf das Urteil weist die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Kassel in ihrem Magazin «Bag-SB Information» hin. In dem Fall lebte ein über 25 Jahre alter Hilfsbedürftiger mit seiner Mutter zusammen. Das Gericht entschied, der junge Erwachsene bilde eine Bedarfsgemeinschaft für sich alleine. Er sei nach der eindeutigen und bewussten gesetzgeberischen Entscheidung «allein stehend» im Sinne des Gesetzes und habe damit Anspruch auf den vollen Hartz-IV-Regelsatz in Höhe von 345 Euro. Eine Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens der Mutter komme nur im Rahmen der Haushaltsgemeinschaft in Betracht.


Weitere Meldungen aus dem Familienrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Was Ehepaare oder Zukünftige wissen und beachten sollten. [mehr...]

Jugend und Recht

Welche Rechte und Pflichten haben Jugendliche... [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

Unser Ratgeber Familie, Ehe & Scheidung informiert über alle wichtigen Themen.

>> Zum Ratgeber

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>