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Freitag, 11. Januar 2008

Arbeitgeber können Urlaubsgenehmigung nicht zurückziehen

Bonn (dpa/tmn) - Arbeitgeber sind an einen bereits gewährten Urlaub gebunden. Sie können von einem Arbeitnehmer nicht verlangen, dass er im betreffenden Zeitraum arbeitet. Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin.


Bonn (dpa/tmn) - Arbeitgeber sind an einen bereits gewährten Urlaub gebunden. Sie können von einem Arbeitnehmer nicht verlangen, dass er im betreffenden Zeitraum arbeitet. Darauf weist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn hin.

Eine «Bindungswirkung» tritt sogar dann ein, wenn sich der Arbeitnehmer nur in eine Urlaubsliste eingetragen hatte und der Arbeitgeber den Wunsch nicht innerhalb einer angemessenen Frist von vier bis sechs Wochen ablehnt. Auch bei dringenden betrieblichen Gründen kann der Arbeitgeber nicht einfach verlangen, der Arbeitnehmer müsse kommen. Den Urlaub aufzuheben ist nur einvernehmlich mit dem Mitarbeiter möglich.


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