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Stichwörter: Abschreibung, Anlagevermögen, 
Donnerstag, 24. Januar 2008

Abschreibungen bei Wertverlust von Aktien teils zulässig

München (dpa) - Abschreibungen auf Wertverluste von Aktien, die als Finanzanlage gehalten werden, sind aus Sicht des Bundesfinanzhofes unter bestimmten Bedingungen zulässig.


Das geht aus einem Urteil des obersten deutschen Steuergerichts hervor. (Az.: I R 58/06). Demnach ist eine teilweise Wertabschreibung bei solchen Aktien immer dann erlaubt, wenn der Börsenkurs der Papiere zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und «keine konkreten Anhaltspunkte für ein alsbaldiges Ansteigen vorliegen», erklärte der Bundesfinanzhof.

Geklagt hatte eine GmbH, deren Infineon-Aktien zum 31. Dezember 2001 nur noch einen Wert von 50 Prozent ihrer Anschaffungskosten hatten. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Bilanz war der Börsenkurs wieder auf 60 Prozent des Anschaffungspreises gestiegen. Diesen Wert legte die Klägerin ihrer Bilanz zu Grunde und schrieb die Verluste ab, was der Bundesfinanzhof billigte. Er verwarf damit die gängige Praxis der Finanzverwaltung, die in dem Aktienkurs eine bloße Wertschwankung sieht. Zur Begründung erklärte der BFH, bei börsennotierten Wertpapieren des Anlagevermögens spiegele der aktuelle Börsenkurs die Einschätzung der Marktteilnehmer auch über die künftige Entwicklung der Wertpapiere realistischer wider, als die ursprünglichen Anschaffungskosten.


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