Zweites Kind: Altes Gehalt zählt für Elterngeld
Berlin (dpa/gms) - Bekommt eine Frau im Anschluss an die Elternzeit direkt ihr zweites Kind, berechnet sich das Elterngeld nach dem letzten Gehalt. Das erklärte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
Berlin (dpa/gms) - Bekommt eine Frau im Anschluss an die Elternzeit direkt ihr zweites Kind, berechnet sich das Elterngeld nach dem letzten Gehalt. Das erklärte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums in Berlin.
Verdiente die Frau vor der Geburt des ersten Kindes 2000 Euro netto, bekommt sie also während der Elternzeit für das zweite Kind weiterhin 67 Prozent dieses Gehalts. Liegen zwischen dem Ende der ersten Elternzeit und der Geburt des zweiten Kindes noch einige Monate, in denen die Frau nicht arbeitet, verringert sich das neue Elterngeld entsprechend.
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