Zweite Elternzeit: Kein längerer Urlaubsanspruch
Mainz/Herne (dpa/tmn) - Nehmen berufstätige Väter und Mütter mehrere Elternzeiten nacheinander, verlängern sich dadurch nicht ihre Urlaubsansprüche. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
Darauf weist der Verlag «Neue Wirtschafts-Briefe» in Herne (Az.: 10 Sa 500/07) hin. Demnach verfallen Urlaubstage, wenn sie nicht spätestens im Jahr nach dem Ende der ersten Jobpause genommen werden. Die Ansprüche können nicht über mehrere Elternzeiten hinaus verlängert werden.
In dem Fall hatte eine Arbeitnehmerin zum Ende einer zweiten Elternzeit gekündigt und daraufhin eine Entschädigung für nicht genommenen Urlaub vor der ersten Betreuungsauszeit gefordert. Das Gericht wies die Klage jedoch ab mit der Begründung, dass durch das Aneinanderreihen mehrerer Jobpausen der Bezug zum Urlaubsjahr verloren gehe. Urlaubsansprüche könnten daher auch in solchen Fällen nicht über mehrere Jahre hinaus übertragen werden.
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