Zwangsstörungen: Frühzeitig ärztliche Hilfe suchen
Berlin/Lübeck (dpa/tmn) - Leiden Menschen unter Zwangshandlungen und -gedanken, sollten sie sich früh in ärztliche Behandlung begeben. Solche Zwangsrituale könnten dem Betroffenen ein normales Leben zunehmend unmöglich machen.
Berlin/Lübeck (dpa/tmn) - Leiden Menschen unter Zwangshandlungen und -gedanken, sollten sie sich früh in ärztliche Behandlung begeben. Solche Zwangsrituale könnten dem Betroffenen ein normales Leben zunehmend unmöglich machen.
Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) in Berlin hin. «So müssen viele von Zwangsstörungen Betroffene beispielsweise jedes Mal, wenn sie die Wohnung verlassen, mehrfach kontrollieren, ob die Fenster geschlossen sind oder das Licht ausgeschaltet ist», erklärt Prof. Fritz Hohagen vom Vorstand der DGPPN.
«Bei anderen steht ein Waschzwang im Vordergrund, aus Angst sich mit einer Krankheit infiziert zu haben», erläutert der Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Lübeck. Menschen mit Zwängen litten oftmals jahrelang an der Störung, bevor sie medizinisch behandelt werden. «Aus Scham verbirgt der Zwangskranke seine Problematik, so dass sie häufig lange nicht einmal im engeren Freundeskreis auffällt.» Zunehmend werde jedoch die Lebensqualität beeinträchtigt, es folgten häufig Probleme in Partnerschaft, Familie und Beruf.
Die Behandlungschancen seien bei Zwangsstörungen sehr gut. Bei 80 bis 90 Prozent der Patienten sei eine Verhaltenstherapie erfolgreich. «Zur Überwindung seiner Zwänge begibt sich der Patient bei der Verhaltenstherapie in Situationen, die bei ihm die Zwänge auslösen, und verzichtet auf die entlastenden Handlungen», erläutert der Lübecker Psychiater. «Auf diese Weise verliert er die Angst vor den vermeintlichen Konsequenzen seines Verhaltens.» Eine medikamentöse Therapie mit selektiven Serotonin-Wiederaufnahmehemmern (SSRIs) wirke ebenfalls gut. Von Zwangsstörungen sind den Angaben zufolge etwa ein bis zwei Prozent der Bevölkerung betroffen. Fast alle Zwänge entwickeln sich vor dem 40. Lebensjahr.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]






