Zum Jahresanfang Ordner für Krankenkassenbelege anlegen
Köln/Baierbrunn (dpa/tmn) - Kassenpatienten sollten gleich zu Beginn des neuen Jahres einen Ordner anlegen, in dem sie Quittungen über Zuzahlungen sammeln. Darauf weist der Deutsche Hausärzteverband in Köln hin.
Köln/Baierbrunn (dpa/tmn) - Kassenpatienten sollten gleich zu Beginn des neuen Jahres einen Ordner anlegen, in dem sie Quittungen über Zuzahlungen sammeln. Darauf weist der Deutsche Hausärzteverband in Köln hin.
Aufbewahrt werden sollten zum Beispiel Belege für Arzneien, Krankenhausaufenthalte oder Praxisgebühren, berichtet das «Hausarzt-Patientenmagazin». Nur mit diesen Quittungen erhalten die gesetzlich Versicherten später eventuell eine Zuzahlungsbefreiung von ihrer Krankenkasse.
Die Belastungsgrenze liege bei zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens abzüglich von Freibeträgen. Chronisch kranke Patienten müssen höchstens ein Prozent aufwenden, unter 18-Jährige sind ganz befreit. Sobald die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht wird, kann bei der Kasse eine Befreiung beantragt werden. Sie stellt dann eine Bescheinigung darüber aus, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr geleistet werden müssen.
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