Zehn Euro «entliehen»: Fristlose Kündigung gerechtfertigt
Mainz (dpa) - Wenn ein Mitarbeiter sich Geld aus der Ladenkasse «leiht», darf er fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden.
Mainz (dpa) - Wenn ein Mitarbeiter sich Geld aus der Ladenkasse «leiht», darf er fristlos entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz entschieden.
Demnach gilt dies auch, wenn der Betrag nur gering war, der Mitarbeiter dem Betrieb viele Jahre angehört hat und es üblich war, vorübergehend Geld aus der Wechselgeldkasse zu entnehmen (Az.: 8 Sa 39/07). Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines 52-jährigen Arbeitnehmers ab. Der Kläger hatte in einer Filiale des Arbeitgebers aus der Wechselgeldkasse zehn Euro entnommen und angeblich am anderen Tag wieder zurückgelegt. Gegen die trotzdem ausgesprochene fristlose Entlassung wandte der Kläger ein, diese «Leihe» sei im Betrieb üblich gewesen. Außerdem sei der Betrag gering und er gehöre dem Unternehmen bereits seit 31 Jahren an.
Das LAG wertete alle diese Argumente als unerheblich. Eigentumsdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers rechtfertigten regelmäßig die fristlose Kündigung. Denn der Arbeitgeber könne nicht davon ausgehen, dass der Mitarbeiter in Zukunft das Eigentum des Unternehmers achten werde. Auf ein solches Vertrauen sei ein Arbeitgeber jedoch zwingend angewiesen.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]







