Suche:
Stichwörter:
Dienstag, 27. November 2007

Wohnung nachmessen - Nachteile bei Betriebskosten möglich

Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Vor dem Unterzeichnen eines Mietvertrags sollten Mieter sicher sein, dass die richtige Quadratmeterzahl für die Wohnungsgröße zugrunde gelegt wurde.


BGH-Urteil: Beim Streit um die Aufteilung von Nebenkosten ist die im Mietvertrag angegebene Wohnungsgröße entscheidend. (Bild: dpa)

Karlsruhe/Berlin (dpa/tmn) - Vor dem Unterzeichnen eines Mietvertrags sollten Mieter sicher sein, dass die richtige Quadratmeterzahl für die Wohnungsgröße zugrunde gelegt wurde.

Andernfalls zahlen sie nicht nur eine möglicherweise im Vergleich hohe Kaltmiete - auch bei einer späteren Umlage der Betriebskosten werden sie unter Umständen benachteiligt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hervor, das am 26. November veröffentlicht wurde (Az.: VIII ARZ 261/06). Die Bundesrichter entschieden, dass Vermieter so verfahren dürfen, solange die Flächenabweichung nicht mehr als zehn Prozent beträgt.

«Ist meine Wohnung in Wirklichkeit kleiner als im Mietvertrag angegeben ist, zahle ich im Verhältnis zum Nachbarn ungerechtfertigterweise mehr», sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. So könne der abgerechnete Betriebskostenanteil eines Mieters im Vergleich zu einer anderen Partei im Haus bis zu 20 Prozent überhöht sein. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn in einem Mietvertrag eine um zehn Prozent zu große Fläche und im anderen eine um zehn Prozent zu kleine zugrunde gelegt wurde.

Der BGH entschied, dass die Aufteilung der Betriebskosten auf die einzelnen Mietparteien grundsätzlich auf der im Vertrag vereinbarten Wohnfläche basieren müsse - und nicht der tatsächlichen Wohnungsgröße. In dem Verfahren ging es um einen Fall, in dem eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser nicht mehr möglich war. In so einem Fall werden die Kosten nach Wohnfläche auf die Mieter verteilt, erläutert der Mieterbund. Von den so ermittelten Kostenanteilen sind allerdings 15 Prozent abzuziehen.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht

Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.

Zu den Arbeitsrecht Fragen >>


Welche Rechte und Pflichten hat man bei einer Kündigung? [mehr...]

Wann habe ich das Recht auf eine Abfindung? [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.

Zum Arbeitsrecht Ratgeber >>

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob

 [mehr...]

Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z

 [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>