Warnung vor «Steuersparprodukten»
Berlin/Köln (dpa/tmn) - Anlegerschützer warnen davor, auf die Schnelle noch vor dem Jahresende Anlagen mit Steuersparversprechen abzuschließen. Unseriöse Anbieter würden verstärkt damit werben, mit ihren Anlagen könne man der Abgeltungssteuer ein Schnippchen schlagen.
Berlin/Köln (dpa/tmn) - Anlegerschützer warnen davor, auf die Schnelle noch vor dem Jahresende Anlagen mit Steuersparversprechen abzuschließen. Unseriöse Anbieter würden verstärkt damit werben, mit ihren Anlagen könne man der Abgeltungssteuer ein Schnippchen schlagen.
«Das ist ein großes Problem, denn die Leute springen auf alles an, was mit Steuern zu tun hat», sagte Volker Pietsch vom Deutschen Institut für Anlegerschutz (DIAS) in Berlin am Freitag dem dpa-Themendienst. «Unternehmen vom Grauen Kapitalmarkt konzentrieren sich in diesen Wochen darauf, ihre Produkte mit dem Argument zu bewerben, sie seien abgeltungssteuerfrei.»
Auch das Netzwerk «AnlegerSchutzAnwälte» in Köln weist darauf hin, dass derzeit mit dem Thema Steuern die Ängste von Anlegern geschürt würden: «Viele Finanzberater machen jetzt regelrecht Druck», heißt es in einer Mitteilung vom Freitag. Besonders Geldanlagen in geschlossenen Fonds und Unternehmensbeteiligungen könnten aber «katastrophale Folgen» für Verbraucher haben. Selbst ein Totalverlust des eingezahlten Geldes sei möglich. «Auch wenn Finanzberater noch so nachhaltig dazu raten: Die Einführung der Abgeltungssteuer 2009 gibt keinen Anlass zu hektischen Entscheidungen oder zum Aufkündigen bestehender Verträge», erläutern die Anlegerschützer
Laut DIAS werden zum Beispiel Immobilienbeteiligungen angeboten. «Wir hatten dasselbe Phänomen bei der Einführung des Euros», sagte Pietsch. «Da wurde auch mit der Angst der Verbraucher gespielt - unseriöse Anbieter machen sich das derzeit als zusätzliches Marketingargument zu Nutze.» Verbraucher sollten wachsam sein, wenn langfristige Geldanlagen über das Telefon beworben werden. Auch im Briefkasten lägen die Angebote für unseriöse Produkte häufig.
Die Anlegerschutzanwälte raten zu Vorsicht, wenn von «Topangeboten zum Jahresende» oder «verschenkten Steuerersparnissen» die Rede ist: «Damit wollen Berater Sie möglicherweise unter Druck setzen.» Vor jedem Abschluss sollten alle Unterlagen auf dem Tisch liegen, mehrfach gelesen und nach Möglichkeit durch Dritte geprüft sein. Zudem habe ein schlechtes Gefühl in der Gesprächssituation oft seine Berechtigung: «Schämen Sie sich nicht für ihren siebten Sinn.»
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]






