Versicherungs-vertragsrecht: Änderungen nutzen Autofahrern
München (dpa/tmn) - Autofahrer profitieren im neuen Jahr von Änderungen des Versicherungs-vertragsrechts. Nach Angaben des ADAC in München wird unter anderem der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit neu geregelt.
München (dpa/tmn) - Autofahrer profitieren im neuen Jahr von Änderungen des Versicherungsvertragsrechts. Nach Angaben des ADAC in München wird unter anderem der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit neu geregelt.
Während Versicherungsnehmer in der Kaskoversicherung bisher oft leer ausgingen, weil sich der Versicherer auf grob fahrlässiges Verhalten berief, sei das in Zukunft nicht mehr ohne weiteres möglich. Künftig komme es darauf an, wie der Versicherer den Grad des Verschuldens einschätzt. Entsprechend müsse er zahlen.
Viele Versicherungsgesellschaften verzichten daher laut ADAC inzwischen auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Bei Schäden im Zusammenhang mit Alkohol- oder Drogenmissbrauch sowie Versäumnissen des Versicherungsnehmers beim Autodiebstahl zahle die Versicherung jedoch weiterhin nicht.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]







