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Donnerstag, 22. März 2007

Versicherungsschäden: Ideeller Wert von Gütern zählt nicht

Berlin (dpa/gms) - Bei Versicherungsschäden zählt der ideelle Wert von Gütern in der Regel nicht. «Den persönlichen Verlust können Versicherungen leider nicht ersetzen», sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.

Berlin (dpa/gms) - Bei Versicherungsschäden zählt der ideelle Wert von Gütern in der Regel nicht. «Den persönlichen Verlust können Versicherungen leider nicht ersetzen», sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.

Bei der Erstattung komme es auf den Geldwert der Gegenstände an, nicht auf die persönliche Wertschätzung. Daher lasse sich bei entwendeten oder beschädigten Fotos, Tagebüchern und anderen Erinnerungsstücken meist nur der materielle Schaden ersetzen.

Bei gebrauchten Gegenständen wie einem alten PC zahle die Hausratversicherung im Schadensfall den so genannten Neuwert, erklärt Schweda. Es komme somit nicht darauf an, wie viel das Gerät noch wert war, als der Schaden eintrat. Erstattet werde vielmehr der Preis für die Wiederbeschaffung eines Produkts gleicher Art und Güte. Dieser könne jedoch unter dem früheren Anschaffungspreis liegen: Hat ein Versicherter vor drei Jahren etwa 1000 Euro für einen PC gezahlt, so könne ein gleichwertiges Modell heute für weniger zu haben sein.


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