Stiftung Warentest: Banksparpläne bringen oft nur wenig ein
Berlin (dpa/tmn) - Banksparpläne bringen laut einer Untersuchung von Stiftung Warentest oft nur wenig ein. Sie böten häufig schlechtere Renditen als etwa Festgeldanlagen oder Tagesgeldkonten, berichtet die von der Stiftung in Berlin herausgegebene Zeitschrift «Finanztest».
Berlin (dpa/tmn) - Banksparpläne bringen laut einer Untersuchung von Stiftung Warentest oft nur wenig ein. Sie böten häufig schlechtere Renditen als etwa Festgeldanlagen oder Tagesgeldkonten, berichtet die von der Stiftung in Berlin herausgegebene Zeitschrift «Finanztest».
Die Warentester hatten 32 Angebote getestet, bei denen monatlich ein bestimmter Betrag angelegt wird. Besonders von Sparplänen mit variabler Verzinsung ist laut «Finanztest» eher abzuraten. Hier wechseln die Zinssätze je nach Marktlage. Sparer könnten dabei nach vier Jahren höchstens mit einer Rendite von etwas mehr als drei Prozent rechnen. Selbst bei längeren Laufzeiten von bis zu 15 Jahren bleibe die Quote unter vier Prozent. Auch sei die Berechnung des Zinssatzes oft kompliziert, da er meist von verschiedenen Werten abhängt. Dies erschwere auch ein Vergleichen der Angebote für die Kunden.
Banksparpläne mit festem Zinssatz sind Stiftung Warentest zufolge im Vergleich zwar besser, schafften es im Test aber auch nur auf eine maximale Rendite von etwas mehr als vier Prozent. Zudem hätten solche Angebote teilweise den Haken, dass sie sich nicht vorzeitig kündigen lassen. Dadurch böten sie Kunden weniger Flexibilität.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]







