Sexuelle Unzufriedenheit führt zu Seitensprüngen
Göttingen (dpa/tmn) - Sexuelle Unzufriedenheit in der Beziehung ist die häufigste Ursache für Untreue. 79 Prozent der Männer und 85 Prozent der Frauen, die einen Seitensprung hinter sich haben, haben ihn aus diesem Grund unternommen, ergab eine Studie.
Göttingen (dpa/tmn) - Sexuelle Unzufriedenheit in der Beziehung ist die häufigste Ursache für Untreue. 79 Prozent der Männer und 85 Prozent der Frauen, die einen Seitensprung hinter sich haben, haben ihn aus diesem Grund unternommen, ergab eine Studie.
Mehr als die Hälfte der Paare spricht nicht über die Probleme im Bett: 54 Prozent der Männer und 57 Prozent der Frauen, die sich wegen der sexuellen Unzufriedenheit für einen Seitensprung entschieden haben, teilten ihrem Partner diese Unzufriedenheit gar nicht oder allenfalls verhalten mit, berichtet das Projekt Theratalk an der Universität Göttingen, das die Studie durchgeführt hat.
76 Prozent der Männer und 66 Prozent der Frauen waren vor dem Seitensprung schon mehr als ein Jahr lang mit dem Sex unzufrieden, viele von ihnen bereits länger als zwei Jahre. Die Hürde, über diese Unzufriedenheit zu sprechen, sei aber hoch, so Theratalk. Befragt wurden 1690 Männer und Frauen.
Das Projekt hat ein Kartenset zusammengestellt, das Gespräche über Sexualität erleichtern soll. Es kann kostenlos im Internet als PDF heruntergeladen werden.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]







