Schwangere Orchestermusikerin darf nur bei leisen Stücken spielen
Bonn (dpa/tmn) - Der Arbeitsplatz von Orchestermusikern gilt einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt zufolge als «Lärmarbeitsplatz». Demnach darf eine schwangere Musikerin unter Umständen nicht mehr weiterarbeiten, wie der Personalverlag in Bonn mitteilt.
Bonn (dpa/tmn) - Der Arbeitsplatz von Orchestermusikern gilt einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt zufolge als «Lärmarbeitsplatz». Demnach darf eine schwangere Musikerin unter Umständen nicht mehr weiterarbeiten, wie der Personalverlag in Bonn mitteilt.
Die Richter befanden, dass auch «in Form von Kulturgut erzeugte Schallwellen» und nicht erst Industrie- und Betriebslärm gesundheitsschädigende Wirkung auf die werdende Mutter und das ungeborene Kind haben könnten.
In dem Fall (Az.: 22 Ca 11214/04) galt es zu klären, ob eine schwangere Flötistin weiter ihr Instrument spielen darf. Laut Richterspruch darf sie das unter der Voraussetzung, dass die Musik nicht lauter als 80 Dezibel ist, «also beispielsweise in Barockopern oder bei Mozart».
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