Schmähungen im Netz gegen Arbeitgeber: Kündigung rechtens
Frankfurt/Main (dpa) - Wer sich in einem öffentlich zugänglichen Internet-Forum negativ über seinen Arbeitgeber auslässt, riskiert die fristlose Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
Frankfurt/Main (dpa) - Wer sich in einem öffentlich zugänglichen Internet-Forum negativ über seinen Arbeitgeber auslässt, riskiert die fristlose Kündigung. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
Die Richter wiesen damit die Klage einer Büroangestellten gegen ein Zeitarbeitsunternehmen zurück (Az.: 22 Ca 2474/06). Die Arbeitnehmerin hatte in dem Internet-Forum zum Thema Zeitarbeit in mehreren Eintragungen den Arbeitgeber unter anderem als «Sklavenbetrieb», «Zuhälterfirma» und verschiedene Kollegen und Vorgesetzte als «Idioten» bezeichnet. Durch Zufall erfuhren die Vorgesetzten von der anonymen Eintragung und fanden über eine Verlinkung zur Privathomepage der Frau heraus, dass es sich um die Mitarbeiterin handelte.
Laut Anklage sind die Äußerungen in dem Internet-Forum, die für die Weltöffentlichkeit zugänglich seien, juristische als üble Nachrede anzusehen und daher eine Straftat. Die Mitarbeiterin könne sich auch nicht darauf berufen, dass sie selbst im Internet anonym aufgetreten sei. Der Name der Firma sei schließlich genannt worden. Insbesondere der Zuhältervergleich sei aber dazu geeignet, das Vertrauensverhältnis «nachhaltig zu zerstören».
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