Schlaganfall kündigt sich oft schon Wochen vorher an
Baierbrunn (dpa/tmn) - Ein Schlaganfall kündigt sich oft Tage oder Wochen vorher mit vorübergehenden Sehstörungern oder Lähmungen an. Auch Taubheitsgefühle, Kribbeln und Verwirrtheit können vorausgehen, berichtet der «Diabetiker Ratgeber».
Baierbrunn (dpa/tmn) - Ein Schlaganfall kündigt sich oft Tage oder Wochen vorher mit vorübergehenden Sehstörungern oder Lähmungen an. Auch Taubheitsgefühle, Kribbeln und Verwirrtheit können vorausgehen, berichtet der «Diabetiker Ratgeber».
Grund sei ein vorübergehender Anfall von Blutleere, in der Fachsprache TIA abgekürzt. Die wohl häufigste Ursache sind Blutgerinnsel, heißt es unter Berufung auf den Neurologen Prof. Joachim Röther aus Minden. «Sie bilden sich bevorzugt an verkalkten Gefäßwänden und können dazu führen, dass sich ein Gefäß völlig verschließt.»
Nach kurzer Zeit löst sich die Verstopfung auf, der Patient fühlt sich wieder besser. Allerdings folgt auf jede dritte TIA ein Schlaganfall, oft innerhalb eines Monats. Ein Großteil der Betroffenen sind Diabetiker. Patienten mit Verdacht auf eine solche Durchblutungsstörung im Gehirn sollten schnell handeln. «Zögern Sie nicht, sondern rufen Sie sofort den Notarzt», rät Prof. Röther. Möglichst schnell sollte auch mit Hilfe eines Computertomographen herausgefunden werden, ob die Symptome von einem Gefäßverschluss oder einer Hirnblutung herrühren.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]






