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Stichwörter: Riester-Verträge
Dienstag, 27. November 2007

Riester-Verträge vererben - Zulagen bleiben nur Eheleuten

Berlin (dpa/tmn) - Riester-Verträge können vererbt werden. Die staatlichen Zulagen und die Steuerersparnisse bleiben allerdings nur Ehepartnern als Erben erhalten, erläutert die Stiftung Warentest in Berlin.


Das «Finanztest»-Sonderheft «Altersvorsorge» bietet Tipps rund um die private Altersvorsorge. (Bild: Stiftung Warentest)

Berlin (dpa/tmn) - Riester-Verträge können vererbt werden. Die staatlichen Zulagen und die Steuerersparnisse bleiben allerdings nur Ehepartnern als Erben erhalten, erläutert die Stiftung Warentest in Berlin.

Sie müssen dazu das Ersparte auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen. Dabei ist es zulässig, diesen Vertrag erst zu diesem Zweck zu schließen - ob der erbende Partner selbst förderberechtigt war oder ist, spiele keine Rolle. Andere Erben müssen die Förderungen zurückzahlen.

Dieser und andere Tipps rund um die private Altersvorsorge mit Riester-Verträgen stehen in dem neuen «Finanztest»-Sonderheft «Altersvorsorge».


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