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Stichwörter: RauchverbotNichtraucherschutz
Freitag, 28. Dezember 2007

Rauchverbot in Kneipen: Noch kein Bußgeld in Silvesternacht

Berlin (dpa/tmn) - Vom 1. Januar an treten in vielen Bundesländern die neuen Regelungen zum Nichtraucherschutz in Kraft. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:


Wer sich zu Silvester nach Null Uhr in der Kneipe eine Zigarette anzündet, wird nicht gleich zur Kasse gebeten. (Bild: dpa)

Berlin (dpa/tmn) - Vom 1. Januar an treten in vielen Bundesländern die neuen Regelungen zum Nichtraucherschutz in Kraft. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

- Wer sich nach Null Uhr in der Silvesternacht in der Kneipe eine Zigarette anzündet, wird nicht gleich zur Kasse gebeten. «Generell gelten Übergangsregelungen in den Ländern», sagte Stefanie Heckel vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) in Berlin dem dpa- Themendienst. «Und die Auffassung der meisten Ortsämter ist unserem Kenntnisstand nach, dass in der Silvesternacht keine Bußgelder erhoben werden.»

Auch die Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung in Berlin weist darauf hin, dass Gelegenheit zur Umstellung eingeräumt wird. Je nach Bundesland sind laut DEHOGA vor allem für unbelehrbare Gäste nach mehrfachem Verstoß Bußgelder zwischen 5 und 5000 Euro vorgesehen.

- Ob Zigarette, Zigarre, Pfeife oder Wasserpfeife: «Im Sinne des Gesetzes gilt das alles als Rauchen, als Tabak - es gibt keine Ausnahmen», sagte Heckel. Nur wenn sich zum Beispiel Zigarrenliebhaber mit ordentlicher Satzung, Mitgliederverzeichnis und gewähltem Vorsitzenden zusammenfinden, können sie es nach Belieben qualmen lassen. Weitere Ausnahmefälle werde möglicherweise die Rechtsprechung in der Zukunft schaffen.

- Möglicherweise müssen sich Kneipengänger künftig darauf einstellen, ihr Bier häufiger sofort zu bezahlen. «Wenn es voll ist, kann es für manchen Wirt zum Problem werden, wenn die Gäste immer wieder rausgehen und wieder reinkommen», sagte Heckel. Daher sollten Gäste Verständnis dafür haben, wenn gleich bezahlt werden soll.

- Die neuen Regeln gelten in Restaurants und Kneipen - in öffentlichen Gebäuden, Flughäfen, Bahnhöfen und öffentlichen Verkehrsmitteln darf schon seit September nicht mehr geraucht werden. Das weitreichendste Verbot hat Bayern verabschiedet - hier ist das Rauchen auch in Festzelten verboten, selbst Raucherzonen in Kneipen werden nicht geduldet. Andere Bundesländer lassen Raucherzonen in Festzelten zu.


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