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Donnerstag, 16. November 2006

Private Telefon- und PC-Nutzung für Selbstständige

München/Würzburg (dpa/gms) - Die für Arbeitnehmer nach Paragraf 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz steuerfreie Privatnutzung von betrieblichen Computern und Telefonen ist nicht auf Selbstständige übertragbar. Das teilt das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) mit.

München/Würzburg (dpa/gms) - Die für Arbeitnehmer nach Paragraf 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz steuerfreie Privatnutzung von betrieblichen Computern und Telefonen ist nicht auf Selbstständige übertragbar. Das teilt das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) mit.

Das Institut beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: XI R 50/05). Demnach müssen Selbstständige ihren privaten Nutzungsanteil als Entnahme versteuern.


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