Private E-Mail-Nutzung im Büro am besten vertraglich regeln
Frankfurt/Main/Berlin (dpa/tmn) - Um Ärger mit dem Chef zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer den Umgang mit privaten E-Mails im Büro am besten vertraglich regeln. «Ein Anspruch auf private Nutzung besteht nur, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist.»
Darauf weist Rechtsanwalt Thomas Lapp in Frankfurt/Main hin. Ohne eine solche Regelung drohe Angestellten eine fristlose Kündigung, wenn sie im Büro längere Zeit für eigene Zwecke im Internet surfen oder Freunden persönliche Nachrichten schreiben. In der Praxis lasse sich ein generelles Verbot privater Mitteilungen aber kaum einhalten.
So könne nur der Versand persönlicher Botschaften verboten werden, nicht aber der Empfang, sagt Lapp, der Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin ist. Auch dürfe der Arbeitgeber keine E-Mails an Bekannte verbieten, die betrieblich veranlasst sind. «Dazu gehört etwa die Mitteilung nach Hause, dass man wegen Überstunden später aus dem Büro kommt.»
Als Regelung im Arbeitsvertrag empfiehlt sich Lapp zufolge etwa eine Klausel, dass private E-Mails «nur in den Pausen» oder «nur in Ausnahmefällen» geschrieben werden dürfen. Sinnvoll sei auch eine Vereinbarung darüber, dass E-Mails an Bekannte über ein persönliches Webkonto geschrieben werden dürfen - auf diese Weise ließen sich betriebliche und private Daten besser auseinander halten.
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