Papagei als Haustier: Vermieter kann Haltung verbieten
Berlin (dpa/gms) - Bevor Mieter sich einen Papagei anschaffen, sollten sie einen Blick in ihren Mietvertrag werfen. «Bei Vögeln hängt es von der Art und Größe ab, ob Vermieter sie als Haustiere zulassen müssen», erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.
Berlin (dpa/gms) - Bevor Mieter sich einen Papagei anschaffen, sollten sie einen Blick in ihren Mietvertrag werfen. «Bei Vögeln hängt es von der Art und Größe ab, ob Vermieter sie als Haustiere zulassen müssen», erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.
So gelten etwa Kanarienvögel und Wellensittiche im Gegensatz zu Papageien als Kleintiere - diese seien in Mietwohnungen immer erlaubt, selbst wenn im Mietvertrag ein völliges Tierhaltungsverbot festgelegt ist. Bei größeren Vögeln dagegen können Vermieter die Haltung als Haustier verbieten, wenn Nachbarn möglicherweise durch Lärm oder Gerüche belästigt werden.
Vor der Anschaffung eines Haustiers sollten Mieter daher stets mit ihrem Vermieter sprechen, rät Ropertz. «Hier gibt es oft Unklarheiten, die leicht zum Streit führen.» So zählen auch Hamster oder Meerschweinchen zu den Kleintieren, Katzen und Hunde in der Regel dagegen nicht. Auch exotische Tiere wie Ratten dürfen Vermieter als Haustiere verbieten.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]






