Nebenkosten müssen über 12 Monate abgerechnet werden
Hamburg (dpa/tmn) - Vermieter dürfen den einer Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Zeitraum nicht verlängern, um die Abrechnungsfrist nicht zu versäumen. Es muss immer über 12 Monate abgerechnet werden, teilt der Mieterverein Hamburg mit.
Hamburg (dpa/tmn) - Vermieter dürfen den einer Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Zeitraum nicht verlängern, um die Abrechnungsfrist nicht zu versäumen. Es muss immer über 12 Monate abgerechnet werden, teilt der Mieterverein Hamburg mit.
Ebenso wenig sei es zulässig, den Abrechnungszeitraum zu verlegen, um die Frist zu halten. Vermieter müssen Mietern innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf eines Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung zustellen. Wo der Abrechnung das Kalenderjahr zugrunde liegt, läuft zum Jahresende die Frist für 2006 ab.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]






