Suche:
Stichwörter:
Freitag, 26. Oktober 2007

Nach Insolvenz sind Kündigungen nur begrenzt möglich

Erfurt (dpa) - Ein Kündigungsverbot von Mitarbeitern besteht auch dann, wenn nach einer Insolvenz Betriebsmittel einer anderen Gesellschaft nur überlassen, nicht aber verkauft werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.

Erfurt (dpa) - Ein Kündigungsverbot von Mitarbeitern besteht auch dann, wenn nach einer Insolvenz Betriebsmittel einer anderen Gesellschaft nur überlassen, nicht aber verkauft werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.

Es liege auch dann ein Betriebsübergang vor, wenn der Insolvenzverwalter einem Dritten die bisherigen Betriebsmittel zur Nutzung übergibt und die Geschäftstätigkeit mit den bisherigen Arbeitnehmern fortgesetzt wird, urteilte der Achte Senat (8 AZR 917/06). Wenn der Insolvenzverwalter im zeitlichen Zusammenhang mit dem Betriebsübergang einen Aufhebungsvertrag schließe, sei dieser als unzulässige Umgehung des Kündigungsverbots unwirksam, teilte das Bundesarbeitsgericht mit. Geklagt hatte eine Vertriebsassistentin aus Niedersachsen.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht

Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.

Zu den Arbeitsrecht Fragen >>


Welche Rechte und Pflichten hat man bei einer Kündigung? [mehr...]

Wann habe ich das Recht auf eine Abfindung? [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.

Zum Arbeitsrecht Ratgeber >>

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob

 [mehr...]

Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z

 [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>