Modernisierung am Haus darf zu Mieterhöhung führen
Berlin (dpa/tmn) - Ob, wann und in welchem Umfang ein Haus oder eine Wohnung modernisiert wird, entscheidet der Vermieter. Anders als bei Instandsetzungen, also Reparaturen, gibt es nach dem Gesetz keine Pflicht, ein Mietobjekt zu modernisieren.
Berlin (dpa/tmn) - Ob, wann und in welchem Umfang ein Haus oder eine Wohnung modernisiert wird, entscheidet der Vermieter. Anders als bei Instandsetzungen, also Reparaturen, gibt es nach dem Gesetz keine Pflicht, ein Mietobjekt zu modernisieren.
Das erläutert der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin. Eine Baumaßnahme gelte unter anderem dann als Modernisierung, wenn sie dazu beiträgt, Energie einzusparen. Das kann der Fall sein, wenn Fenster ersetzt werden, eine neue Heizungsanlage eingebaut oder eine Wärmedämmung an der Außenfassade des Hauses angebracht wird.
Aber auch Arbeiten, die den Wohnwert erhöhen, wie zum Beispiel der Anbau eines Balkons oder die Vergrößerung des Bades, sind Modernisierungen. Der Vermieter hat das Recht, im Anschluss an die Modernisierung die Miete zu erhöhen. Dem DMB zufolge profitieren Mieter also nicht nur von den Verbesserungen oder Energieeinsparungen, sie müssen sie auch bezahlen. Elf Prozent der Kosten der Modernisierungsarbeiten dürfen laut DMB auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Dieser «Modernisierungszuschlag» gelte unbefristet, er werde Bestandteil der Miete.
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