Mobbingvorwürfe gegen Arbeitgeber genau begründen
Mainz/Berlin (dpa/tmn) - Mobbingopfer bekommen nur Schmerzensgeld, wenn sie ihre Vorwürfe gegen den Arbeitgeber genau aufführen können.
Mainz/Berlin (dpa/tmn) - Mobbingopfer bekommen nur Schmerzensgeld, wenn sie ihre Vorwürfe gegen den Arbeitgeber genau aufführen können. Dem Gericht müssten die tatsächlichen Umstände eines Mobbingvorwurfs hinreichend und schlüssig dargelegt werden, heißt es in einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: 9 Sa 935/06), auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist.
Hintergrund des Urteils ist die Klage eines Arbeitnehmers, der dem Chef vorwarf, er habe ihn in die Depression getrieben. Dauerhafte Schikanen und angeblich sinnlose Arbeitsaufträge seien Auslöser für die Krankheit gewesen. Konkretere Angaben wie etwa ein nachgewiesener Zusammenhang zwischen der diagnostizierten Depression und dem Verhalten des Vorgesetzten fehlten. Eine bewusste Schädigung des Arbeitnehmers konnte somit nicht nachgewiesen werden, weshalb das Gericht die Klage ablehnte.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]







