Mittagspause unterschlagen - Kündigung trotzdem unwirksam
Wer in seinen Arbeitszeitberichten unbezahlte Pausen unterschlägt, muss nicht gleich mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
Frankfurt/Main (dpa) - Wer in seinen Arbeitszeitberichten unbezahlte Pausen unterschlägt, muss nicht gleich mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
Die Richter erklärten damit die fristlose Entlassung eines Computerfachmanns bei einer Blindenstiftung für gegenstandslos und wiesen das beklagte Unternehmen an, den Mann weiterzubeschäftigen (Az: 118 Ca 4815/07).
Dem Arbeitnehmer wurde von den Vorgesetzten vorgeworfen, über Jahre hinweg die tägliche Mittagspause von jeweils 30 Minuten in seinem Arbeitszeitnachweis weggelassen zu haben. Vor Gericht erklärte der Arbeitnehmer, er habe mittags durchgearbeitet, dafür aber als Arbeitszeitende eine halbe Stunde länger eingetragen. Den Richtern waren derartige Ungenauigkeiten zu wenig, um von einem Betrugsverdacht und damit von einer fristlosen Kündigung auszugehen. Fehlerhaftes Ausfüllen von Arbeitszeitberichten müsste stets zunächst einmal abgemahnt werden, hieß es bei Gericht.
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