Mitarbeiter müssen auch rüde Kritik ihres Chefs hinnehmen
Hannover (dpa/tmn) - Mitarbeiter müssen Kritik ihres Chefs vertragen können. Selbst wenn sich der Vorgesetzte drastisch ausdrückt, gilt das nicht gleich als Mobbing und rechtfertigt keine Schmerzensgeldansprüche.
Hannover (dpa/tmn) - Mitarbeiter müssen Kritik ihres Chefs vertragen können. Selbst wenn sich der Vorgesetzte drastisch ausdrückt, gilt das nicht gleich als Mobbing und rechtfertigt keine Schmerzensgeldansprüche.
Auf ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg (Az.: 6 Sa 537/04) weist das Internetportal «handwerk.com» aus Hannover hin.
In dem betreffenden Fall hatte ein Arbeitgeber seinen Lkw-Fahrer während einer Testfahrt in der Probezeit mit den Worten kritisiert, «er habe keine Ahnung von diesem Job» und «fahre wie ein Schwein». Daraufhin meldete sich der Mitarbeiter krank, erhielt die Kündigung und zog vor Gericht, um als Mobbing-Opfer Schmerzensgeld einzuklagen.
Das LAG entschied zu Gunsten des Arbeitgebers: Der Mann sei kein Mobbing-Opfer, da sein Arbeitgeber nicht systematisch vorgegangen sei. Außerdem habe er ihn - trotz der rüden und unhöflichen Formulierungen - nicht im Rechtssinn beleidigt. Arbeitgeber seien zur Kritik berechtigt, auch wenn sie dabei drastische Worte verwenden, so das Gericht.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]