Mieter muss nicht jede Renovierung hinnehmen
Berlin (dpa/tmn) - Mieter müssen nicht jede Renovierungsmaßnahme akzeptieren, die der Vermieter vornehmen lassen will. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Az.: 63 S 77/05), auf das die Landesbausparkassen in Berlin hinweisen.
Berlin (dpa/tmn) - Mieter müssen nicht jede Renovierungsmaßnahme akzeptieren, die der Vermieter vornehmen lassen will. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Az.: 63 S 77/05), auf das die Landesbausparkassen in Berlin hinweisen.
Werde dadurch keine «bessere oder komfortablere Nutzung der Wohnung ermöglicht», können sie ihr Einverständnis verweigern. Im verhandelten Fall wollte der Eigentümer eine Zweizimmerwohnung mit Balkon um einen zweiten Balkon erweitern. Der Mieter hielt jedoch dagegen, ein Balkon reiche aus. Zudem gehe ihm durch die Tür, die für den neuen Balkon nötig würde, eine Stellwand für einen großen Schrank verloren. Das Landgericht gab dem Mann recht: Der Bau des Balkons sei keine sinnvolle Modernisierungsmaßnahme - im Gegenteil: Er würde dem Mieter Nachteile bringen und sei deshalb von ihm nicht hinzunehmen.
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