Suche:
Stichwörter:
Dienstag, 27. November 2007

Lichtwecker können Langschläfern beim Aufwachen helfen

Regensburg (dpa/tmn) - Sogenannte Lichtwecker, die in einem Dimmvorgang langsam immer stärkeres Licht in den Raum werfen, können Langschläfern beim Aufwachen helfen. «Grundsätzlich ist helles Licht ein biologischer Wecker und stört den Schlaf».

Regensburg (dpa/tmn) - Sogenannte Lichtwecker, die in einem Dimmvorgang langsam immer stärkeres Licht in den Raum werfen, können Langschläfern beim Aufwachen helfen. «Grundsätzlich ist helles Licht ein biologischer Wecker und stört den Schlaf».

Sagte Jürgen Zulley, Leiter des Schlafmedizinischen Zentrums der Universität Regensburg. «Licht ist unser wichtigster Zeitgeber.» Voraussetzung für das Aufwachen sei aber, dass das Licht mindestens 2500 Lux hell ist.

Ein allmähliches, schonendes Aufwachen ist nach Einschätzung von Zulley mit ihnen möglich - das langsame Ansteigen der Luxzahl habe einen anderen Effekt als ein plötzlich angeknipstes Deckenlicht. Medizinische Produkte seien die Wecker aber nicht. Licht fördert das Aufwachen, da das «Nachthormon» Melatonin im Körper unterdrückt wird. «Auch wenn die Augen geschlossen und das Gesicht im Kissen vergraben ist, wirkt das Licht als Störfaktor.»


Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht

Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.

Zu den Arbeitsrecht Fragen >>


Welche Rechte und Pflichten hat man bei einer Kündigung? [mehr...]

Wann habe ich das Recht auf eine Abfindung? [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.

Zum Arbeitsrecht Ratgeber >>

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob

 [mehr...]

Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z

 [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>