Krankgeschriebener hilft aus: Kündigung Unrecht
Kiel (dpa) - Wer bei seinem Arbeitgeber krankgeschrieben ist und dennoch in einer anderen Firma aushilft, riskiert damit nicht zwingend den Job. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes in Kiel (Aktenzeichen: 5 Sa 288/06) hervor.
Kiel (dpa) - Wer bei seinem Arbeitgeber krankgeschrieben ist und dennoch in einer anderen Firma aushilft, riskiert damit nicht zwingend den Job. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes in Kiel (Aktenzeichen: 5 Sa 288/06) hervor.
Das Gerichte hatte in dem vorliegenden Fall den Arbeitseinsatz als einmaligen Freundschaftsdienst eingeordnet. Ein Busfahrer klagte mit Erfolg gegen seine fristlose Kündigung. Ein Nahverkehrsunternehmen hatte ihn nach 25 Jahren gefeuert, weil er trotz Krankschreibung wegen eines Unfalls bei einem Freund in einer Taxizentrale eingesprungen war. «Der Kläger hat sich durch seinen einmaligen, unentgeltlichen Freundschaftsdienst nicht grob vertrags- oder tarifwidrig verhalten», heißt es im Urteil.
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