Krank im Urlaub: Tage nach Wunsch nachholen
Bonn (dpa/tmn) - Wird ein Arbeitnehmer im Urlaub krank, kann der Chef nicht von ihm verlangen, dass er die betreffenden Urlaubstage sofort nach der Gesundschreibung nachholt.
Grundsätzlich gilt: Die Tage der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit werden nach Paragraf 9 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Der Mitarbeiter muss die Urlaubstage erneut beantragen, so der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn. Das heißt aber auch, dass der Arbeitgeber den Urlaub nicht einseitig im Anschluss an die Genesung des Mitarbeiters festlegen kann.
Dabei gelten die gleichen Grundsätze wie vor der Erkrankung. Der Urlaub muss in Abstimmung mit dem Mitarbeiter unter Berücksichtigung seiner Wünsche gewährt werden. Nur wenn dringende betriebliche Gründe dem gewünschten Zeitraum entgegenstehen, kann der Urlaub abgelehnt werden, berichtet der Fachverlag.
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