Klage einer Lehrerin gegen Benotung im Internet abgewiesen
Köln (dpa) - Erneut hat ein Gericht die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet als rechtmäßig beurteilt. Solche Bewertungen in Kategorien wie «cool und witzig» oder «menschlich» seien zulässige Meinungsäußerungen.
Köln (dpa) - Erneut hat ein Gericht die Benotung von Lehrern durch Schüler im Internet als rechtmäßig beurteilt. Solche Bewertungen in Kategorien wie «cool und witzig» oder «menschlich» seien zulässige Meinungsäußerungen.
Das entschied das Kölner Landgericht am Mittwoch (30. Januar) nach eigener Mitteilung. Eine Gymnasiallehrerin für Deutsch und Religion aus Moers am Niederrhein hatte gegen das Internetportal «spickmich» auf Unterlassung geklagt, weil sie sich durch die Benotung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlte. Sie will gegen das Urteil Berufung einlegen. Nach Aussage ihrer Anwälte strebt sie eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht an.
Das «spickmich»-Portal wird von drei Kölner Studenten betrieben und hat nach deren Angaben mittlerweile eine halbe Million Nutzer. Insgesamt 250 000 Lehrer wurden schon benotet, unter anderem in den Kategorien «faire Noten» und «gut vorbereitet». Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und der Deutsche Philologenverband lehnen das Portal ab. Der Schutz der Privatsphäre der Lehrer müsse in diesem Fall größeres Gewicht haben als das Recht auf freie Meinungsäußerung, argumentieren sie. Lehrer seien bereits großem Druck ausgesetzt.
Das Gericht wies die Klage der Lehrerin jedoch als «unzulässig» ab. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gelte zwar nicht unbeschränkt, sondern finde seine Grenzen bei reinen Schmähkritiken und Beleidigungen, doch davon könne bei «spickmich» nicht die Rede sein. «Durch die Bewertungen sind nicht das Erscheinungsbild oder die allgemeine Persönlichkeit der Klägerin betroffen, sondern die konkrete Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit», argumentierten die Richter.
Bernd Dicks von «spickmich» sprach von einem «Sieg für die Meinungsfreiheit der Schüler». Es sei falsch, «spickmich» als Lehrer-Pranger darzustellen: «Die Lehrer kommen ja nicht schlecht weg», sagte er. «Die Durchschnittsnote ist 2,7.» Ein Schüler habe nun mal nicht die Möglichkeit, zu seinem Lehrer zu gehen und ihm zu sagen, dass er den Unterricht schlecht finde. «spickmich» sei ein guter Ersatz dafür. An Schulen mit einer ausgeprägten Feedback-Kultur spiele das Portal auch kaum eine Rolle, doch solche Schulen seien die Ausnahme. Die Klägerin war ursprünglich mit 4,3 bewertet worden, mittlerweile mit 3,1. Diese Durchschnittsnote ergibt sich nach Angaben von Dicks aus den Einzelbewertungen von über 50 ihrer Schüler.
Das Kölner Landgericht hatte im vergangenen Jahr bereits einen Antrag der Lehrerin auf eine einstweilige Verfügung gegen «spickmich» abgelehnt, was vom Oberlandesgericht Köln bestätigt worden war. Das Urteil vom Mittwoch war die Entscheidung im ordentlichen Zivilverfahren.
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