Internetprovider dürfen nur Verbindungsdaten für Rechnung speichern
Karlsruhe (dpa) - Internetprovider dürfen nur die für ihre Rechnung erforderlichen Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom Anfang des Jahres hervor.
Karlsruhe (dpa) - Internetprovider dürfen nur die für ihre Rechnung erforderlichen Verbindungsdaten ihrer Kunden speichern. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom Anfang des Jahres hervor.
Das Urteil ist nach einem Beschluss des Bundesgerichtshof (BGH) nun rechtskräftig geworden. Auf Klage eines Kunden muss der Anbieter T-Online danach die bei jeder Einwahl neu vergebene Internetadresse (IP-Adresse) sofort nach dem Ende der Verbindung löschen. Mit dieser vorübergehenden Kennung lässt sich nachvollziehen, welche Seiten der Nutzer besucht hat.
Das Karlsruher Gericht bestätigte, dass eine Beschwerde gegen das Urteil verworfen worden sei. Zum Inhalt hat der BGH allerdings nicht Stellung genommen. Nach einem Bericht von «Spiegel Online» hatte ein 33-Jähriger aus Münster gegen die Datenspeicherung geklagt, der wegen angeblicher Billigung einer Straftat in einem Internetforum angeklagt, aber später freigesprochen worden war. (Az: III ZR 40/06 vom 26. Oktober 2006)
Das Urteil stieß auf Zustimmung aus den Reihen der FDP- Bundestagsfraktion. Damit sei klargestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung unter den gegebenen rechtlichen Voraussetzungen nicht rechtmäßig sei, sagte Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) begebe sich in einen Verfassungskonflikt, weil sie einer EU-Richtlinie zugestimmt habe, «die genau diese vom BGH für unzulässig erklärte Speicherung von Verbindungsdaten vorsieht», heißt es in einer Mitteilung der FDP-Politikerin und ihrer Fraktionskollegin Gisela Piltz.
Laut «Spiegel Online» macht die Entscheidung die Umsetzung der EU- Richtlinie, die eine vorsorgliche Speicherung von Internetverbindungsdaten vorsieht, allerdings nicht unmöglich, weil das Telekommunikationsgesetz entsprechend geändert werden könne. FDP- Medienexperte Hans-Joachim Otto forderte die Internetprovider aber auf, nach diesem Urteil die unnötige Speicherung von Verbindungsdaten zu unterlassen.
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