Hartz-IV-Empfänger zahlen Tilgungsraten fürs Haus selbst
Darmstadt (dpa) - Hartz-IV-Empfänger müssen die Tilgungsraten zum Kauf von Wohneigentum selbst bezahlen. Der Aufbau von Vermögen könne nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss.
Darmstadt (dpa) - Hartz-IV-Empfänger müssen die Tilgungsraten zum Kauf von Wohneigentum selbst bezahlen. Der Aufbau von Vermögen könne nicht Aufgabe der Allgemeinheit sein, entschied das Hessische Landessozialgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss.
Zwar erstatten Kommunen die Unterkunftskosten von Langzeitarbeitslosen in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen, wenn diese angemessen sind. Dies gelte sowohl für Mieten als auch für Darlehenszinsen für selbst genutztes Wohneigentum. Tilgungsraten gehörten aber nicht dazu, weil sie der unmittelbaren Vermögensbildung dienten. Dies sei nicht der Zweck der Grundsicherung für Arbeitssuchende, entschieden die Sozialrichter und wiesen damit die Klage einer heute 59 Jahre alten Frau aus dem Kreis Offenbach in Hessen zurück.
Das Gesetz sehe als Zweck des Arbeitslosengeldes II ausschließlich die Unterstützung der Erwerbstätigkeit und die Sicherung des Lebensunterhaltes vor. Dies biete keine Grundlage, um laufende Leistungen mit unmittelbarer vermögensbildender Wirkung zu gewähren. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Aktenzeichen: AZ L 7 AS 225/06 ER).
Lesen Sie mehr zum Thema Arbeitslosigkeit:
- Arbeitslose Diabetiker können Mehrbedarf geltend machen
- Hartz IV: Kürzung nur auf gesetzlicher Basis
- Wohnungsgröße und Hartz IV: Neue Urteile
- Testament: Folgen für Hartz-IV-Empfänger
- Absprung aus Hartz IV: Für Alleinerziehende schwer
- Arbeitslosengeld II steht Abendschülern zu
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]







