Suche:
Stichwörter: eBayHehlerei
Freitag, 28. September 2007

Gestohlene Ware bei eBay ersteigert - Freispruch

Wer unwissentlich gestohlene Ware bei eBay ersteigert, macht sich nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht strafbar. Das gilt dem Gericht zufolge auch bei günstigen Angeboten, wenn sich für den Käufer die illegale Herkunft der Ware nicht aufdrängt.


Pforzheim (dpa) - Wer unwissentlich gestohlene Ware bei eBay ersteigert, macht sich nach einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht strafbar. Das gilt dem Gericht zufolge auch bei günstigen Angeboten, wenn sich für den Käufer die illegale Herkunft der Ware nicht aufdrängt.

Die Richter sprachen damit einen Softwareingenieur vom Vorwurf der Hehlerei frei und hoben eine 1200-Euro-Geldstrafe (40 Tagessätze) des Amtsgerichts Pforzheim auf. Bei sensationell billigen Schnäppchen kann sich ein allzu gutgläubiger Käufer aber im Einzelfall doch wegen Hehlerei strafbar machen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der 47-Jährige hatte über das Internetauktionshaus eBay für 670 Euro ein Navigationsgerät ersteigert, das im Handel mehr als 2000 Euro kostet. Dem Landgericht zufolge ist dem Angeklagten kein Vorsatz nachweisbar. Auch der Staatsanwalt hatte Freispruch beantragt. (Az: 18 AK 136/07 vom 28. September 2007)

In der Verhandlung in Pforzheim hatte der bisher völlig unbescholtene Mann ausgesagt, auf die Seriosität des angeblich «top legalen» Angebots vertraut zu haben. Der Verkäufer des Geräts war bei eBay als «Powerseller» - also als Verkäufer mit hohem Umsatz - eingestuft und hatte nach dem eBay-Einstufungssystem mehr als 99 Prozent positive Bewertungen von Seiten der Käufer. Später stellte sich heraus, dass das vermeintliche Schnäppchen zu einer ganzen Ladung von in Slowenien gestohlenen Navigationsgeräten gehörte.

Das Gericht hielt es für plausibel, dass der Angeklagte glaubte, aus dem Normalverkauf ausgesonderte «B-Ware» zu erwerben. Dennoch warnte der Vorsitzende Richter Andreas Heidrich vor zu großer Blauäugigkeit: «Auch die Online-Versteigerung spielt sich nicht im rechtsfreien Raum ab.» Für eine vorsätzliche Hehlerei reiche es aus, dass der Käufer mit dem Erwerb von Diebesgut rechne und dies stillschweigend in Kauf nehme.

In diesem Fall liegt laut Gericht kein Vorsatz vor, auch, weil der erzielte Preis sich im Rahmen vergleichbarer eBay-Angebote hielt. Dass die Versteigerung mit einem Euro Mindestgebot begann, werteten die Richter - da dies bei eBay üblich ist - nicht als Indiz für Hehlerei, ebensowenig wie den Umstand, dass der Verkäufer eine polnische Adresse hatte. Anders könnte der Fall bei einer sogenannten Sofortkaufoption mit einem sensationellen Preis liegen. Da müsse man sich nach den Gründen erkundigen, mahnte Heidrich: «Wenn da keine plausible Antwort kommt, sollte man die Finger davon lassen.»


Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht

Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.

Zu den Arbeitsrecht Fragen >>


Welche Rechte und Pflichten hat man bei einer Kündigung? [mehr...]

Wann habe ich das Recht auf eine Abfindung? [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.

Zum Arbeitsrecht Ratgeber >>

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob

 [mehr...]

Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z

 [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>