Für größere Barvermögen altes Schenkungssteuerrecht nutzen
Berlin (dpa/tmn) - Nach den Plänen der Bundesregierung wird in den kommenden Monaten das Schenkungssteuerrecht geändert. Dadurch fallen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten weg.
So können Familien Kapitalvermögen derzeit noch steuergünstig in Form einer gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft an Nachkommen übertragen, erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin. Dann können ein steuerlicher Zusatzfreibetrag von 225 000 Euro und ein Bewertungsabschlag von 35 Prozent genutzt werden.
Diese Möglichkeit werde mit Inkrafttreten des neuen Schenkungssteuerrechts entfallen - daher ist nach Angaben des Steuerzahlerbundes für diese Variante Eile geboten. Die Finanzämter erkennen das Vorgehen aber nur an, wenn die Kommanditgesellschaft vor der Schenkung bereits im Handelsregister eingetragen war. Ein solcher Aufwand lohne sich allerdings nur bei größeren Vermögen.
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