Fragen nach Familienstand sind erlaubt - Ehepläne tabu
Bonn (dpa/tmn) - Arbeitgeber dürfen im Bewerbungsgespräch nach dem Familienstand fragen. Bei nicht verheirateten Bewerbern ist es allerdings nicht zulässig, sich nach einer geplanten Eheschließung zu erkundigen.
Solche Fragen seien unzulässig, weil sie auf eine mögliche Diskriminierung in Bezug auf die sexuelle Identität hinweisen, berichtet der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn. Mit dem neuen, seit August 2006 gültigen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollen Diskrimierungen solcher Art verhindert werden.
Aus dem gleichen Grund darf auch nicht ausdrücklich nach dem Alter des Bewerbers gefragt werden, genausowenig wie nach einer Behinderung. Erkundigungen nach dem Gehalt beim früheren Arbeitgeber sind nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt - etwa dann, wenn die bisherigen Bezüge Schlüsse auf seine Eignung ermöglichen. Ist das nicht so, gehört das Thema Einkommen grundsätzlich zur geschützten Privatsphäre, urteilte das Bundesarbeitsgericht (Az.: 2 AZR 171/81).
Dagegen hat der Arbeitgeber nach wie vor das Recht, sich nach beruflichen und fachlichen Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen, dem beruflichen Werdegang, Prüfungs- und Zeugnisnoten zu erkundigen, um die Eignung des Bewerbers für die Stelle zu prüfen.
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