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Stichwörter: Gleichbehandlungsgesetz
Dienstag, 6. November 2007

Finanzielle Verhältnisse bei Bewerbungen tabu

Bonn (dpa/tmn) - Viele Fragen sind im Vorstellungsgespräch tabu. Arbeitgeber dürfen Bewerber zwar auf Herz und Nieren prüfen, sich aber nicht nach den finanziellen Verhältnissen erkundigen.


Bonn (dpa/tmn) - Viele Fragen sind im Vorstellungsgespräch tabu. Arbeitgeber dürfen Bewerber zwar auf Herz und Nieren prüfen, sich aber nicht nach den finanziellen Verhältnissen erkundigen.

Wie der Verlag für die deutsche Wirtschaft in Bonn erklärt, gibt es rechtliche Grenzen und seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) außerdem noch weitere Einschränkungen zur Befragung von Kandidaten. Ausnahmen in Fragen zu Finanzen gelten aber, wenn etwa ein Kassierer für ein Geldinstitut eingestellt oder eine Position mit Prokura vergeben werden soll.

Auch nach Krankheiten darf generell nicht gefragt werden - es sei denn, der Arbeitsplatz stellt spezielle Anforderungen an die physische und psychische Gesundheit. Tabu sind auch Erkundigungen nach Vorstrafen - eine Ausnahme gilt aber auch hier, wenn es sich um eine Vertrauensstellung handelt. So kann zum Beispiel bei Kassierern oder Geldboten nach Diebstahl und Unterschlagungen gefragt werden, nach Vorstrafen wegen Verkehrsdelikten bei Chauffeuren oder nach sexuellem Missbrauch bei Personen, die mit minderjährigen oder sozial abhängigen Personen arbeiten, erläutert der Fachverlag.

Nicht zulässig ist es, Frauen danach zu fragen, ob sie schwanger sind. Das geht sogar dann nicht, wenn für die freie Stelle ein Beschäftigungsverbot für schwangere Frauen gilt. Nur wenn die Schwangerschaft die Berufsausübung unmittelbar verhindert, etwa bei Mannequins und Tänzerinnen oder wenn mit der Arbeit eine unmittelbare Infektionsgefahr verbunden ist, darf die Frage gestellt werden.


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