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Mittwoch, 23. Juli 2008

Ethikrichtlinien: Betriebsrat darf mitbestimmen

Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Betriebsräten ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Verhaltensregeln für Mitarbeiter eingeräumt. Das hat der Erste Senat am in Erfurt (1 ABR 40/07 vom 22. Juli 2008) entschieden.


Bei der Einführung von Verhaltensregeln hat der Betriebsrat laut einem BAG-Urteil ein Mitbestimmungsrecht. (Bild: dpa)

Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Betriebsräten ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von Verhaltensregeln für Mitarbeiter eingeräumt. Das hat der Erste Senat am in Erfurt (1 ABR 40/07 vom 22. Juli 2008) entschieden.

Will der Arbeitgeber mit Ethikrichtlinien das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln, dann sei dafür die Zustimmung der Arbeitnehmervertretung nötig, urteilte der Erste Senat. Ausländische Vorschriften, die börsennotierten Unternehmen beispielsweise in den USA die Einführung solcher Richtlinien vorschreiben, würden die Mitbestimmungsrechte deutscher Betriebsräte nicht ausschließen. Allerdings gelte das nicht generell für das gesamte Regelwerk.

Die verhandelte Beschwerde der Honeywell Deutschland Holding GmbH mit Sitz im hessischen Offenbach hatte damit teilweise Erfolg. So widersprach der Erste Senat dem hessischen Landesarbeitsgericht, das im Januar 2007 dem Betriebsrat eine generelle Mitbestimmung eingeräumt hatte. Die Rechtsvertreterin von Honeywell, Anke Freckmann, hatte zuvor in der Verhandlung erklärt, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sei ein Signal für alle an der New Yorker Börse notierten Firmen mit deutschen Töchtern.

Das Mitbestimmungsrecht an einzelnen Regelungen begründet nach dem BAG-Urteil nicht notwendig ein Mitbestimmungsrecht am Gesamtwerk. Der Betriebsrat habe beispielsweise bei Vorgaben, mit denen nur die Arbeitsleistung konkretisiert werden soll, kein Mitspracherecht. Das gelte auch für Angelegenheiten, die letztlich per Gesetz geregelt seien, führten die obersten Arbeitsrichter aus. Sie stellten jedoch fest, dass der Betriebsrat an bestimmten Regelungen - wie der Verpflichtung der Arbeitnehmer, Interessenkonflikte schriftlich zu melden - zu beteiligen sei.

Die US-amerikanische Mutter Honeywell hatte 2004 einen Verhaltenskodex für alle 115 000 weltweit im Konzern Beschäftigten erstellt. Dazu ist sie als börsennotierte Gesellschaft nach US-amerikanischen Recht verpflichtet, ansonsten drohen ihr Sanktionen. Dieser Kodex enthält unter anderem Regeln zur Verhinderung und zum Umgang mit Interessenkonflikten, zur Verschwiegenheit und zum Schutz von Unternehmenseigentum und -daten. Mutmaßliche Verstöße müssen umgehend gemeldet werden.

Der Technologiekonzern Honeywell liefert für Luftfahrt und Verteidigung zu und ist ein Anbieter von Regelungstechnik. Für Honeywell arbeiten in Deutschland knapp 6000 Mitarbeiter.


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