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Dienstag, 26. Juni 2007

Erste Klagen gegen Stichtagsregelung beim Elterngeld gescheitert

Aachen (dpa) - In Nordrhein-Westfalen sind erste Elterngeld-Klagen gescheitert. Die Stichtagsregelung sei verfassungsgemäß, befanden die Richter in Aachen (Az.: S 13 EG 10/07 und S 13 EG 8/07).


Aachen (dpa) - In Nordrhein-Westfalen sind erste Elterngeld-Klagen gescheitert. Die Stichtagsregelung sei verfassungsgemäß, befanden die Richter in Aachen (Az.: S 13 EG 10/07 und S 13 EG 8/07).

Mit dieser Entscheidung wies das dortige Sozialgericht die Klagen von zwei Elternpaaren ab, die für ihre vor dem Stichtag 1. Januar 2007 geborenen Kinder Elterngeld bekommen wollten. Sie fühlten sich durch die Stichtagsregelung benachteiligt. Die Richter befanden jedoch, ein Stichtag sei unumgänglich - andernfalls könne kein Gesetz klar geändert werden. Betroffene würden vor und nach einer Änderung immer unterschiedlich behandelt .

Zwei Elternpaare hatten sich gegen den ablehnenden Bescheid der Bezirksregierung Münster gewehrt. Diese hatte die Anträge abgelehnt, weil die Kinder vor dem 1. Januar 2007 zur Welt gekommen waren. Die Eltern sahen darin einen Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Das Aachener Sozialgericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache eine Sprungrevision beim Bundessozialgericht zu.

Einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sahen die Richter nicht. Jede Gesetzesänderung bringe eine unterschiedliche Behandlung von Betroffenen vor und nach der Änderung mit sich. Das bedeute aber keinen Gleichheitsverstoß, da sonst die Änderung von Gesetzen unmöglich wäre, stellten die Richter fest. Ohne Stichtag seien die finanziellen Auswirkungen eines neuen Gesetzes nicht kalkulierbar. Deshalb könne der Gesetzgeber auf diese Regelung zurückgreifen.

Mütter und Väter können vom 1. Januar 2007 an bei der Geburt eines Kindes Elterngeld beantragen. Es löst als Lohnersatzleistung das bisherige Erziehungsgeld ab. Es beträgt 67 Prozent des letzten Nettolohns, jedoch maximal 1800 Euro monatlich. Die beiden in Aachen klagenden Familien sind davon überzeugt, dass auch für ihre im Juli und September 2006 geborenen Kinder Elterngeld gezahlt werden müsse.

Die Kläger reagierten gelassen auf das Urteil. «Wie erwartet musste das Gericht nach geltendem Recht entscheiden», sagte Kläger Jan Lukowski, auch Vorsitzender des bundesweiten Vereins «Initiative geboren 2006». Der Verein will noch in diesem Sommer eine Münchener Familie als Kläger gegen die Stichtagsregelung durch alle juristischen Instanzen notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht schicken. Davon unabhängig haben bisher in NRW 58 Familien gegen den ablehnenden Bescheid Klage bei Sozialgerichten eingereicht.


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