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Freitag, 14. Dezember 2007

Elterngeld kann Kindergeldverlust bedeuten

Berlin (dpa/tmn) - Kindergeld wird für erwachsene Kinder gezahlt, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden und ihre eigenen Einkünfte den jährlichen Grenzbetrag von 7680 Euro nicht übersteigen. Sind Kinder selbst Mutter oder Vater, wird das Elterngeld darauf angerechnet.

Berlin (dpa/tmn) - Kindergeld wird für erwachsene Kinder gezahlt, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden und ihre eigenen Einkünfte den jährlichen Grenzbetrag von 7680 Euro nicht übersteigen. Sind Kinder selbst Mutter oder Vater, wird das Elterngeld darauf angerechnet.

Denn diese Zahlung sei eine sogenannte Lohnersatzleistung, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Auf das vor Beginn 2007 gezahlte Erziehungsgeld traf das nicht zu.

Eltern sollten sich daher beim Errechnen ihrer steuerfrei möglichen Bezüge auf die Neuerung einstellen, denn in Ausbildung befindliche Eltern riskieren sonst den Verlust ihrer Kindergeldzahlung. Eine Möglichkeit, unter dem Grenzbetrag zu bleiben, könne sein, dass der nicht berufstätige Partner Elterngeld beantragt. Nicht rechnen müssen außerdem all jene, die nur den Mindestsatz von 300 Euro pro Monat erhalten - dieser Betrag bleibt bei der Anrechnung des Elterngeldes unberücksichtigt. Wird der Bezug auf 24 Monate gestreckt, sind es 150 Euro im Monat, die bezogen werden und ohne Anrechnung bleiben.


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