Dienst-Handy privat genutzt: Fristlose Kündigung
Lübeck/Berlin (dpa/tmn) - Nutzt ein Arbeitnehmer sein Dienst-Handy wiederholt im großen Umfang für private Telefonate, rechtfertigt das eine fristlose Kündigung. So entschied das Arbeitsgericht Kassel, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin mitteilt.
In dem Fall (Az.: 5 Ca 349/05) hatte ein Angestellter sein Firmenhandy wiederholt für private Gespräche genutzt. Der Arbeitgeber mahnte ihn ab. Das Handy stehe ihm nur für dienstliche Gespräche zur Verfügung. Die Benutzung in einer Notsituation oder im Einzelfall für ein privates Telefonat sei erlaubt, der Geschäftsleitung jedoch zu melden und die Kosten zu begleichen. Eine Mitarbeiterinformation gleichen Inhalts unterschrieb der Angestellte. Drei Monate später stellte der Arbeitgeber fest, dass der Mitarbeiter das Handy weiterhin - für 75 Telefonate - privat genutzt hatte und kündigte ihm fristlos. Zu Recht, entschied das Gericht.
Umfangreiche, unerlaubte und heimliche Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers seien geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu begründen. Nachdem der Mitarbeiter trotz Abmahnung sein Verhalten nicht geändert habe, sei es dem Arbeitgeber auch nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.
Informationen: Deutsche Anwaltauskunft; Telefon: 01805/18 18 05 für 14 Cent pro Minute.
Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht
Top-Meldungen aus anderen Bereichen
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.
In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob
[mehr...]Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts
Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z
[mehr...]