Die GEZ kassiert: Fast alle müssen zahlen
Köln/Berlin (dpa/gms) - Ob Rentner, Azubi, Lehrer, Hausfrau oder Camper - der Gebühreneinzugszentrale entkommt kaum jemand. Die GEZ kassiert von den «Teilnehmern», wie sie Zuschauer und Hörer nennt, die Rundfunkgebühren: in der Regel 17,03 Euro für Radio und Fernsehen.
Köln/Berlin (dpa/gms) - Ob Rentner, Azubi, Lehrer, Hausfrau oder Camper - der Gebühreneinzugszentrale entkommt kaum jemand. Die GEZ kassiert von den «Teilnehmern», wie sie Zuschauer und Hörer nennt, die Rundfunkgebühren: in der Regel 17,03 Euro für Radio und Fernsehen.
Vom 1. Januar 2007 sind 5,52 Euro fällig für PC, UMTS-Mobiltelefone und Navigationsgeräte mit Internetanschluss, sofern keine anderen Rundfunkgeräte angemeldet sind. Beinahe alles in Bezug auf die GEZ regelt der Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
In Haushalten seien grundsätzlich nur ein Radio und ein Fernseher gebührenpflichtig, sagt Nicole Hurst, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der GEZ in Köln. Ausnahmen sind Azubis, die bei ihren Eltern wohnen. Sie müssen ihr Gerät extra anmelden und dafür löhnen. Das trifft ebenso auf Studenten zu, die Bafög beziehen. Das rechnet die GEZ als eigenes Einkommen.
Bei unverheirateten Paaren ist ein Partner verpflichtet, die gemeinschaftlich genutzten Geräte anzumelden. «Alle weiteren Rundfunkgeräte dieses Partners sind gebührenfreie Zweitgeräte», erläutert Hurst. Hat der zweite Partner noch eigene Geräte in seinem Zimmer oder seinem Auto, sind diese gesondert anzumelden.
Die Kölner begleiten «Teilnehmer» sogar in den Urlaub: Sie verlangen Geld für Geräte in Ferienwohnungen, Campingwagen und Wohnmobilen. Für Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II sowie blinde und taube Menschen gelten Sonderregelungen. Bei den Verbraucherzentralen häufen sich Anfragen der Bürger zu den schwer durchschaubaren GEZ-Vorschriften. «Die Leute verstehen nicht, warum sie wofür wie viel bezahlen sollen», sagt Renate Janeczek von der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.
Verbraucherschützer können bei Verwicklungen wenig ausrichten, weil die GEZ unter das Verwaltungsrecht fällt. Unzufriedene Bürger dürften trotzdem die Gebührenzahlung nicht verweigern, mahnt Michael Bobrowski vom Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) in Berlin. Andernfalls gelten sie als Schwarzseher. Und das wird teuer: Rund 1000 Euro Geldbuße plus nachträgliche Gebührenzahlungen drohen demjenigen, der sein Gerät nicht anmeldet oder mindestens sechs Monate nichts berappt hat, warnt Nicole Hurst.
Bundesweit sind mehr als 1000 Kontrolleure unterwegs, um Schwarzseher aufzuspüren. Diese Rundfunkgebührenbeauftragten stehen im Auftrag der Landesrundfunkanstalten auf der Matte. Mitunter gehen sie trickreich zu Werke: «Sie erkundigen sich zum Beispiel, wie einem denn die Sendung von Gottschalk gefallen hat», erzählt Bobrowski.
Auskünfte verweigern geht laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht. Fragen nach Name, Vorname, Geburtsdatum müssen beantwortet werden. Das gleiche gilt für «Informationsschreiben» der GEZ, mit denen sie solche Angaben oder die aktuelle Adresse erfahren will.
Gebührenbeauftragte haben kein Recht, eine Wohnung zu betreten. Wer sich dennoch überrumpelt fühle, könne später eventuell arglistige Täuschung geltend machen, meint die Frankfurter Anwältin Petra Marwitz. Anders verhält es sich beim Eintreiben schuldig gebliebener Gebühren. Im schlimmsten Fall rückt der Gerichtsvollzieher an. Auf keinen Fall kassieren Beauftragte selbst Geld ein. In solchen Fällen handelt es sich um Betrüger. Etwas Gutes hatte die Diskussion um die GEZ-Gebühren für Internet-PCs doch: Die Ministerpräsidenten der Bundesländer wollen Vorschläge zur Neugestaltung der Rundfunkfinanzierung erarbeiten lassen.
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