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Mittwoch, 28. März 2007

Die Gesundheitsreform: Was ändert sich für die Versicherten?

Berlin (dpa) - Am 1. April tritt die Gesundheitsreform in Kraft. Was ändert sich für gesetzlich Versicherte und Privatversicherte, was für Nichtversicherte? Einige wichtige Fragen und zentrale Punkte:


Berlin (dpa) - Am 1. April tritt die Gesundheitsreform in Kraft. Was ändert sich für gesetzlich Versicherte und Privatversicherte, was für Nichtversicherte? Einige wichtige Fragen und zentrale Punkte:

WAS ÄNDERT SICH FÜR GESETZLICH VERSICHERTE?

Ausgeweitet werden die Leistungen der gesetzlichen Kassen bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen und bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden. Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss mehr zuzahlen. Die Behandlung von Komplikationen nach Piercings wird nicht mehr bezahlt. Kliniken werden für ambulante Behandlungen geöffnet. Darüber hinaus können gesetzliche Kassen neue Wahltarife anbieten - etwa Tarife mit Selbstbehalt, Rückerstattung oder solche, in deren Rahmen auch homöopathische Arzneimittel bezahlt werden. Hausarzttarife müssen künftig von allen Kassen angeboten werden.

STEIGEN DIE BEITRAGSSÄTZE DER GESETZLICHEN KASSEN?

Zu Jahresbeginn stiegen die Sätze im Schnitt um etwa 0,6 Punkte. Die Kassen begründeten dies auch mit der Reform - was das Ministerium zurückwies. Wenn 2009 der Gesundheitsfonds startet, gilt bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz, den der Bund festlegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen ein, Kassen erhalten für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Kassen mit vielen Kranken bekommen zudem Geld von anderen Kassen. Reicht einer Kasse das Geld nicht, kann sie einen begrenzten Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern. Wenn eine Kasse Zusatzbeiträge erhebt, ist ein Kassenwechsel erlaubt.

WAS ÄNDERT SICH FÜR PRIVATVERSICHERTE?

Zunächst nichts. Vom 1. Januar 2009 an müssen die Privatkassen einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Wer arm ist, muss weniger zahlen. Bestandskunden können 2009 nur innerhalb von sechs Monaten in den Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Ausnahmen gibt es für über 55-Jährige und Bedürftige. Weil der Basistarif nach Ansicht der Privatkassen nicht Kosten deckend ist, warnen diese vor Beitragserhöhungen für Bestandskunden. Für Gutverdiener wird ein Wechsel aus der GKV in die PKV erschwert: Das Einkommen muss dafür künftig drei Jahre lang über der Pflichtversicherungsgrenze (derzeit 3975 Euro pro Monat) liegen.

WAS BEDEUTET DIE REFORM FÜR NICHTVERSICHERTE?

Künftig gilt eine Pflicht zur Versicherung: Die rund 200 000 bis 300 000 Nichtversicherten müssen also Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse werden - und müssen von diesen aufgenommen werden. Ehemals gesetzlich Versicherte müssen von den Kassen bereits vom 1. April an wieder aufgenommen werden. Ehemals Privatversicherte ohne Schutz muss die PKV vom 1. Juli an im so genannten Standardtarif aufnehmen - ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge. Eine bestehende Versicherung kann man nur noch dann kündigen, wenn man eine neue Police nachweisen kann. Wer die Versicherungspflicht ignoriert oder fällige Beiträge nicht bezahlt, wird nur zu ähnlichen Bedingungen medizinisch behandelt wie Asylbewerber. Zudem müssen offene Beiträge (samt Strafzuschlägen) nachträglich bezahlt werden.


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