Suche:
Stichwörter: KündigungVerleumdung
Mittwoch, 13. Februar 2008

Den Chef online benoten: Nicht ausfallend werden

Hamburg (dpa/tmn) - Im Internet können Arbeitnehmer inzwischen auch ihren Chef benoten - dabei dürfen sie mit ihrer Kritik aber nicht zu weit gehen. Das bestätigt der Arbeitsrechtler Stefan Lunk aus Hamburg.


Arbeitnehmer bewerten Arbeitgeber: «Kununu.com» ist eine von mehreren Online-Angeboten zur Benotung von Chefs. (BIld: «kununu.com»)

«Wer online Schmähkritik über seinen Chef verbreitet, dem droht eine fristlose Kündigung», so Lunk. So könne es als Verleumdung oder üble Nachrede geahndet werden, wenn Mitarbeiter falsche Tatsachen über ihren Arbeitgeber behaupten, sagte das Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). «Außerdem macht der Ton hierbei die Musik - Beleidigungen sind daher ebenfalls tabu.»

Auf der Internetseite «Yourcha.com» können Surfer ab sofort rund 3,7 Millionen Unternehmen aus Deutschland in einem Online-Fragebogen bewerten. Arbeitnehmer hätten so die Gelegenheit, Kritik an ihrem Chef anonym zu veröffentlichen, teilt das Unternehmen in Idstein bei Wiesbaden mit. Dadurch ließen sich Firmen von Jobsuchenden besser einschätzen. Nach einem ähnlichen Prinzip können Angestellte bereits auf Portalen wie «Arbeitgebertest.de» und «Kununu.com» ihrem Chef Noten geben.

«Man sollte sich dabei aber nicht durch die scheinbare Anonymität des Internets zu ausfallender Kritik verleiten lassen», warnt Lunk. Manchmal ließen sich die Verfasser von Einträgen zurückverfolgen, obwohl die Anbieter Surfern versprechen, ihre Daten anonym zu halten. So sei es in einem Fall etwa einem Arbeitnehmer ergangen, nachdem er im Netz nach einer Betriebsstilllegung seinem Ärger über den Chef Luft gemacht hatte, erzählt Lunk. «Der hatte bei dem Eintrag als Kontakt seine E-Mail-Adresse im Betriebsrat hinterlassen.»

Auch lasse sich unter Umständen anhand einzelner Details eines beleidigenden Beitrages auf den Urheber schließen. «Und dann reicht schon der begründete Verdacht einer strafbaren Handlung aus, um eine fristlose Kündigung auszusprechen», erklärt Lunk. Sprechen also einige Indizien dafür, dass eine Schmähkritik von einem bestimmten Mitarbeiter verfasst wurde, könne der Chef das Arbeitsverhältnis mit der Begründung beenden, dass das Vertrauensverhältnis zerstört sei.

Internet: Das Führungsverhalten ihres Chefs können Arbeitnehmer seit kurzem auch unter www.testentwicklung.de bewerten. Mitarbeiter der Universität Bochum wollen dabei im Rahmen einer Studie wissen, wie Angestellte ihre Vorgesetzten in den Punkten Fairness, Vertrauen und Akzeptanz einschätzen. Der Fragebogen wird jedoch nicht im Internet veröffentlicht - stattdessen erhalten Teilnehmer auf Wunsch eine Auswertung ihrer Angaben.


Weitere Meldungen aus dem Bereich Arbeitsrecht



Top-Meldungen aus anderen Bereichen

Die wichtigsten Fragen zum Arbeitsrecht

Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht, u.a. zum Thema Urlaubsgeld, Kündigung und Arbeitsvertrag.

Zu den Arbeitsrecht Fragen >>


Welche Rechte und Pflichten hat man bei einer Kündigung? [mehr...]

Wann habe ich das Recht auf eine Abfindung? [mehr...]

Anwälte vor Ort | Am Telefon | Online
Die große Anwalt-Datenbank: Hier finden Sie den passenden Anwalt!
» Erweiterte Suche    » Suchen

In unserem Arbeitsrecht Ratgeber finden Sie wichtige Informationen und gesetzliche Regelungen zu den relevantesten Themen aus dem Arbeitsrecht.

Zum Arbeitsrecht Ratgeber >>

Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob

 [mehr...]

Haftung des Inhabers eines eBay-Accounts

Der u. a. für das Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber z

 [mehr...]

Alle wichtigen Vorlagen, Musterverträge und Arbeitshilfen

Zum Vorlagenshop >>

Kompetente Rechtsberatung per E-Mail oder per Telefon

Zur Rechtsberatung >>