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Stichwörter: StromkostenHartz IV
Donnerstag, 28. Februar 2008

BSG-Urteil zu Stromkosten: Initiativen raten zu Widerspruch

Frankfurt/Main (dpa) - Nach dem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zu Energiekosten bei Hartz IV haben Initiativen die Betroffenen zu Widersprüchen bei ihren Ämtern aufgefordert.


Das Bundessozialgericht hatte mit seiner Entscheidung am 27. Februar einen Höchstwert von 20,74 Euro festgelegt, der einem alleinstehenden Leistungsempfänger für Strom und Warmwasser vom Regelsatz (347 Euro) abgezogen werden darf. Nach Einschätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) werden in manchen Kommunen bislang bis zu doppelt so hohe Sätze einbehalten.

Es sei nach dem BSG-Urteil rechtlich nicht mehr haltbar, dass ein bestimmter Prozentsatz der separat übernommenen Mietkosten zur Berechnung der Energiekosten herangezogen werde, erklärte der BAG-SHI-Vorsitzende Andreas Geiger in Frankfurt. Man rate daher den Betroffenen, Widerspruch gegen ihre Bescheide einzulegen. «Wenn sich dabei herausstellt, dass mehr als 20,74 Euro einbehalten werden, müssen die geltenden Bescheide geändert werden und die Kommunen müssen die zusätzlichen Kosten übernehmen», sagte Geiger.

Nach Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft müssten die Kommunen die zu viel kassierten Beträge an die Hilfeempfänger zurückzahlen. Sie hätten auf der Grundlage jahrelanger falscher Rechtsauslegung zu niedrige Leistungen gezahlt. Außerdem kritisierte der Verband die Bescheide für das Arbeitslosengeld II, die viel zu intransparent seien. So werde der Abzug für die Energiekosten so gut wie nie ausgewiesen. Für die Empfänger seien die Bescheide kaum nachvollziehbar.

Vorlagen für Widersprüche finden Sie hier >>


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